AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hermann Global Security Solutions, Schweiz
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche die Hermann Global Security Solutions (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt Sicherheitsdienstleistungen wie Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Empfangs- und Kontrollaufgaben, Patrouillen- und Interventionsdienste sowie weitere vereinbarte Leistungen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Einsatzauftrag schriftlich festgelegt.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
3. Pflichten der Auftragnehmerin
3.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.
3.2 Sie setzt geeignetes, geschultes Personal ein. Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeitende besteht nicht.
3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen, Zutrittsrechte und Instruktionen zur Verfügung gestellt werden.
4.2 Der Auftraggeber sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung für die eingesetzten Mitarbeitenden der Auftragnehmerin.
5. Vergütung
5.1 Die Leistungen werden gemäss dem jeweils vereinbarten Tarif oder Angebot in Rechnung gestellt.
5.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.
6. Haftung
6.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden.
6.2 Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
6.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Jahresvergütung oder, falls keine solche besteht, auf CHF 10’000 beschränkt.
7. Versicherung
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Gebäude-, Inventar- und Haftpflichtversicherung) seinerseits zu sorgen.
7.2 Die Auftragnehmerin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung im üblichen Rahmen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
8.2 Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht